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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in BelgienFür allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Belgien, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt. Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU- Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen. Detaillierte Informationen zur EU-Verordnung und zum Heimtierausweis finden Sie unter: EU- Reiseverordnung » Bitte beachten: In Belgien gilt für Hunde Leinenpflicht. Einreisebestimmungen für deutsche StaatsangehörigeErwachsene benötigen einen gültigen deutschen Reisepass oder Personalausweis. Kinder können mit dem Kinderausweis reisen, der ab dem 10 Lebensjahr ein Passbild enthalten sollte. Für Kinder unter 16 Jahren genügt es auch, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Passbild eingetragen sind. Für aktuelle Angaben und Empfehlungen besuchen Sie bitte folgende Webseiten: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland - Reise- Infos Belgien » Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. |
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