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Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden nach Dänemark

Folgende Bestimmungen müssen bei der Einreise von Hunden in Begleitung von Privatpersonen eingehalten werden. Reist das Tier ohne Begleitung ein, wird  die Einfuhr als kommerziell behandelt.

Der einreisende Hund muss eindeutig identifizierbar sein, also eine deutlich leserlichbare Tätowierung haben oder mit einem Mikrochip (gilt nur noch bis 3. Juli 2011) gekennzeichnet sein.

Die Mitführung des EU- Heimtierpasses ist Pflicht. Der Pass wird von einem autorisierten Tierarzt ausgefertigt. Im Pass wird vom Tierarzt eine Bestätigung eingetragen, dass eine Erstimpfung oder Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Eine Neuimpfung bzw. Erstimpfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer der Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Angaben der Impfstoffproduzenten. Die Impfung darf jedoch nicht älter als die Tätowierung oder das Chippen sein.

Einfuhr von Welpen

Die Einfuhr von ungeimpften Welpen, die jünger als 3 Monate sind, ist nur möglich, wenn der Besitzer seinen Wohnsitz in Dänemark hat. Dazu ist eine Genehmigung einzuholen. Es darf sich also nicht um eine reine Urlaubsreise handeln.

Hinweis für Hundeaussteller

Grundsätzlich richtet sich die Gültigkeit der Tollwutimpfung bei der Einreise des Hundes nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers. Demnach können viele Impfungen bis zu 3 Jahre Gültigkeit haben. Davon abweichend fordern Veranstalter von Ausstellung teilweise trotzdem den einjährigen Impfintervall.

Spezielle Bestimmungen für gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde, gleich welcher Rasse, sind in Dänemark ungewünscht. Als gefährlich gelten Hunde, die Personen angegriffen haben, erhebliche Schäden verusachten oder auf andere Weise vermuten lassen, dass sie eine Gefährdung darstellen. Die Besitzer können im Einzelfall aufgefordert werden, den Hund nur mit Maulkorb mitzuführen. Auch Auflagen zur Tötung des Tieres können u.U. auferlegt werden.

Die Einfuhr, Haltung und Züchtung der in Dänemark als besonders gefährlich eingestuften Rassen Pitbullterrier und Tosa Inu ist verboten. Das gilt gleichfalls für die Kreuzungen mit diesen Hunderassen.  Die Strafen bei Zuwiderhandlungen sind erheblich und reichen von Bußgeldern oder Haftstrafen des Besitzers bis hin zum Einschläfern des Tieres.

Allgemeines zur Führung von Hunden

    Bitte beachten: In Dänemarks Wäldern besteht ganzjährig Leinenzwang für Hunde. An den Stränden herrscht vom 1. April bis 30. September ebenfalls Leinenzwang.

    Detaillierte und aktuelle Bestimmungen finden Sie auf der Seite der dänischen Botschaft »

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige nach Dänemark

    Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder auch vorläufigen Reisepass zur Einreise nach Dänemark. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können mit Kinderausweis, Kinderpass oder mit Eintragung in den Reisepass der Eltern einreisen. Die ab dem 01.11.2007 für Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr ausgestellten Personalausweise finden ebenfalls Anerkennung.

    Kinderausweise werden für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ohne Passbild anerkannt.

    Weitere Hinweise, insbesondere zur Durchreise durch Dänemark, finden sie auf u.g. Webseite. Für aktuelle Angaben und Empfehlungen besuchen Sie bitte folgende Webseiten:

    Webseite des Auswärtigen Amtes der BRD »

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen.