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Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden nach DänemarkFolgende Bestimmungen müssen bei der Einreise von Hunden in Begleitung von Privatpersonen eingehalten werden. Der einreisende Hund muss eindeutig identifizierbar sein, also eine deutlich leserlichbare Tätowierung haben oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Mitführung des EU- Heimtierpasses ist Pflicht. Der Pass wird von einem autorisierten Tierarzt ausgefertigt. Im Pass wird vom Tierarzt eine Bestätigung eingetragen, dass pünktlich eine Impfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Die Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Hunde und Katzen, die zwischen 3 und 4 Monate alt sind, müssen ebenfalls gegen Tollwut geimpft sein. Die Dauer der Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Angaben der Impfstoffproduzenten. Die Impfung darf jedoch nicht älter als die Tätowierung oder das Chippen sein. Hunde, die jünger als 3 Monate sind, können ungeimpft einreisen, wenn für sie ein EU- Heimtierausweis mitgeführt wird und sie sich seit der Geburt bei ihrer Mutter befinden oder von der Mutter begleitet werden und keinen Kontakt mit Wildtieren hatten. Gefährliche Hunderassen sind in Dänemark ungewünscht. Die Besitzer können im Einzelfall aufgefordert werden, den Hund nur mit Maulkorb mitzuführen. Auch Auflagen zur Tötung des Tieres können u.U. auferlegt werden. Die Haltung und Züchtung der Rassen Pitbullterrier und Tosa ist verboten. Das gilt gleichfalls für die Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Diese Rassen bzw. Kreuzungen dürfen deshalb nicht eingeführt werden. Das Verbot gilt ebenfalls für Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen. Das Verbot des Haltens beinhaltet auch die Einfuhr von den genannten Hunden und Hunde die als gefährlich gelten. Bitte beachten: In Dänemark besteht Leinenzwang für Hunde. Nur in Ausnahmefälle dürfen sie frei laufen. Detaillierte und aktuelle Bestimmungen finden Sie auf der Seite der dänischen Botschaft » Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige nach DänemarkDeutsche Staatsangehörige benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder auch vorläufigen Reisepass zur Einreise. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass der Eltern einreisen. Kinderausweise werden nur für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ohne Passbild anerkannt. Weitere Hinweise, insbesondere zur Durchreise durch Dänemark, finden sie auf u.g. Webseite. Für aktuelle Angaben und Empfehlungen besuchen Sie bitte folgende Webseiten: Webseite des Auswärtigen Amtes der BRD » Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. |
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