Reisen mit Hund, Hundeurlaub buchen
  Rückruf  
Reisen mit Hund - Start > Deutschland > Einreisebestimmungen Hund Deutschland
Ferienhäuser Deutschland Einreisebestimmungen Reiseführer Meinungen

Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Deutschland

Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.

Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU- Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen. Für Hunde aus Drittländern, die nicht der EU angeschlossen sind, gelten gesonderte Regelungen.

Detaillierte Informationen zur EU-Verordnung und zum Heimtierausweis finden Sie unter:

EU- Reiseverordnung »
EU- Heimtierausweis »

Neben den generellen Einreisebestimmungen gelten zusätzlich das "Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)" und die "Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland".

Das Gesetz besagt im Wesentlichen, dass Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen. Gleiches gilt für Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, bei denen ebenfalls eine Gefährlichkeit vermutet wird. Hier greifen insbesondere die Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Das komplette Gesetz können Sie hier nachlesen »

Die "Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland - HundVerbrEinfVO (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung)" regelt bestimmte Ausnahmefälle. Zitat aus dem Bundesgesetzblatt:

  1. Gefährliche Hunde, die als Diensthunde des Bundes, insbesondere der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Zollverwaltung, als Diensthunde der Länder, insbesondere der Polizei, als Diensthunde der Städte und Gemeinden, als Diensthunde fremder Streitkräfte gehalten werden sollen, sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophenund Rettungsschutzes dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden.
  2. Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.
  3. Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.
  4. Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

Die komplette Verordnung können Sie hier nachlesen »

Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben.

Einreise für Personen nach Deutschland

Informationen zu Reisebestimmungen finden Sie auf der Webseite der Botschaft Deutschlands in dem Land, in dem Sie wohnen.