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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Finnland

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Finnland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Finnland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Nutzen Sie bei der Einreise bitte einen Grenzübergang, auf dem Kontrollen der Tiere durchgeführt werden.

Einreise aus Drittländern

Bei der Einreise aus einigen Drittländern muss vor Reisebeginn ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.

Einreise mit Jungtieren

Eine Einreise mit ungeimpften Jungtieren von Deutschland nach Finnland ist nicht möglich. Aus einigen anderen tollwutfreien Länder ist die Einreise möglich.

Zusatzbestimmung

Für die einreisenden Hunde wird außerdem eine Bescheinigung des Tierarztes verlangt, die bestatigt, dass der Hund maximal 30 Tage vor der Einreise nach Finnland mit einem geeigneten Medikament (Wirkstoff Praziquantel oder Epsiprantel) gegen den Bandwurm Echinococcus entwurmt wurde. Für eine ungehinderte Einreise wird empfohlen, die Bandwurmkur maximal 24 Stunden vor der Einreise durchzuführen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der finnischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EVIRA »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Finnland

Ein gültiger Personalausweis oder Pass ist von jedem Erwachsenen mitzuführen. Der Kinderausweis (mit Lichtbild) oder auch eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern (ab 7 Jahre mit Lichtbild) werden anerkannt. Vorläufige deutsche Personalausweise reichen zur Einreise nicht aus.

Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen und weitere Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes »

Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes.