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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Griechenland

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Griechenland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Griechenland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (gültig nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich . Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage alt sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.

Die Zusammenfassung zu der EU- Regelung finden Sie hier »
Die ausführliche Fassung können Sie hier nachlesen »
Mehr Infos im Ministerium in Griechenland (Animals section) »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Griechenland

Ein gültiger Personalausweis oder Pass ist von jedem Erwachsenen mitzuführen. Der Kinderausweis oder auch eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern (ab 10 Jahre mit Lichtbild) werden anerkannt.

Da die Anforderungen der einzelnen Fluggesellschaften von den staatlichen Anforderungen abweichen können, erkundigen Sie sich bitte auch danach.

Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen, medizinische Hinweise und Sicherheitstipps auf der Webseite des Auswärtigen Amtes »

Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes.