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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Großbritannien

Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Großbritannien sind strenger als in vielen anderen EU- Ländern. Über viele Jahre war eine Einreise mit Hunden praktisch unmöglich oder zumindest sehr erschwert. Das war verständlich, weil Großbritannien darum kämpft, seinen Tollwut- freien Status zu behalten. Mit der neuen EU- Reiseregelung wurden die Bedingungen gelockert. Trotzdem hat die britische Regierung auf Ihrer Webseite darum gebeten, die Reiseinformationen nicht zu veröffentlichen und besser einen Link zu setzen, als Gefahr zu laufen, veraltete Informationen anzubieten. Das wollen wir hiermit tun:

Reiseinformationen der britischen Regierung zur Einfuhr von Hunden (dt.) »
Mehr Infos bei Defra Großbritannien (engl.) »
Die ausführliche Fassung der EU- Regelung können Sie hier nachlesen »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Großbritannien
(incl. Kanalinseln und Isle of Man)

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist von jedem Erwachsenen mitzuführen. Auch ein vorläufiger Personalausweis genügt. Die Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht vorgeschrieben. Der deutsche Kinderausweis wird ohne Passbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Passbild bis zum 16. Lebensjahr akzeptiert. Auch eine Eintragung des Kindes (max. 16 Jahre) in den Reisepass der Eltern wird anerkannt. Deutsche Kinderreisepässe und Personalausweise finden ebenfalls Anerkennung.

Da die Anforderungen der einzelnen Fluggesellschaften von den staatlichen Anforderungen abweichen können, erkundigen Sie sich bitte auch danach.

Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen, medizinische Hinweise und Sicherheitstipps auf der Webseite des Auswärtigen Amtes »

Wichtiger Hinweis

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