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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Holland

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Holland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund nach Holland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.

Weitere Informationen, auch zur Einfuhr von Welpen, finden Sie auf folgender Webseite »

Spezielle Bestimmungen der Niederlande

In Holland gilt Leinenpflicht. Pit- Bullterrier und Kreuzungen mit dieser Rasse dürfen nicht eingeführt werden. Besitzer eines American Staffordshire Terriers benötigen zum Nachweis der Rasse eine Ahnetafel.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Holland

Ein gültiger Personalausweis (auch vorläufige) oder ein deutscher Reisepass (maximal 1 Jahr ungültig) ist von jedem Erwachsenen mitzuführen. Kinderausweise oder auch eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern (bis maximal 13 Jahre) werden anerkannt. Ab dem 14. Lebensjahr benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument mit Passfoto.

Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen und weitere Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes »

Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes.