Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Holland
Seit
dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Holland die "Regelung für die
Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den
Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003".
Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der
Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung
der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund nach Holland den EU-Heimtierpass
mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare
Tätowierung (nur noch gültig bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip
(Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine
gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss
mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf
maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des
Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der
Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
Weitere Informationen, auch zur Einfuhr von Welpen, finden Sie auf folgender Webseite »
Spezielle Bestimmungen der Niederlande
In Holland gilt Leinenpflicht. Pit- Bullterrier und Kreuzungen mit
dieser Rasse dürfen nicht eingeführt werden. Besitzer eines American
Staffordshire Terriers benötigen zum Nachweis der Rasse eine Ahnetafel.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Holland
Ein
gültiger Personalausweis (auch vorläufige) oder ein deutscher Reisepass
(maximal 1 Jahr ungültig) ist von jedem Erwachsenen mitzuführen.
Kinderausweise oder auch eine Eintragung des Kindes in den Reisepass
der Eltern (bis maximal 13 Jahre) werden anerkannt. Ab dem 14.
Lebensjahr benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument mit Passfoto.
Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen und weitere Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes »
Wichtiger Hinweis:
Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig
überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit,
Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind
nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes.
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