Reisen mit Hund, Hundeurlaub buchen
  Rückruf  
Reisen mit Hund - Start > Luxemburg > Einreisebestimmungen Hund Luxemburg
Ferienhäuser Luxemburg Einreisebestimmungen Reiseführer Meinungen

Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Luxemburg

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Luxemburg die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003. Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Luxemburg den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige nach Luxemburg

Für die Einreise deutscher Staatsbürger nach Luxemburg gelten detaillierte Bestimmungen, die Sie auf folgender Webseite nachlesen können: