Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Luxemburg
Seit
dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Luxemburg die "Regelung für die
Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den
Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003.
Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der
Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung
der Tollwut.
Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach
Luxemburg den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde
durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3 Juli 2011) oder
einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und
identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist
erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von
mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Die Impfung muss bei der
Einreise mindestens 21 Tage und maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der
Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die
Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt
worden sein.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige nach Luxemburg
Für
die Einreise deutscher Staatsbürger nach Luxemburg gelten detaillierte
Bestimmungen, die Sie auf folgender Webseite nachlesen können:
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