Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Norwegen
Die
Einfuhrbestimmungen von Hunden aus Deutschland nach Norwegen sind durch
die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen
sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003"
geregelt. Norwegen ist wie Schweden ein Tollwut- freies Land und möchte
die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit natürlich verhindern.
Daher ist der Aufwand vor der erstmaligen Reise mit Hund nach Norwegen
etwas größer. Wir veröffentlichen hier nur eine kurze Zusammenfassung.
Die kompletten Erläuterungen finden Sie unter den weiterführenden Links.
Bei der Einfuhr müssen folgende Nachweise beim Zoll erbracht werden:
1. blauer EU- Impfpass für den Hund, vollständig ausgefüllt und ausgestellt von einem autorisierten Tierarzt.
2. Identifikation des Hundes durch Transponder (Mikrochip) oder gut lesbare Tätowierung (Diese ist nur noch gültig bis 3. Juli 2011).
Eine eindeutige Zuordnung von Hund zu EU- Impfausweis muss gegeben sein.
3. Eine gültige Tollwutimpfung.
Über die Gültigkeit oder evt. notwendige Auffrischung entscheidet die
Empfehlung des Impfstoffherstellers. Die Impfung sollte allerdings
maximal 1 Jahr alt sein. Bei dem Impfstoff muss es sich um einen
inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer
internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) handeln.
4. Eine Blutprobe
zur Feststellung der Tollwutantikörpertiter des Hundes. Diese muss
zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung vorgenommen
worden sein. Der Tierarzt nimmt diese Blutprobe von Ihrem Hund und
schickt diese an eine anerkanntes Labor zu Untersuchung. Wenn der Titer
stimmt, genügt fortan eine regelmäßige Auffrischung der Impfung.
5. Bandwurmbehandlung,
Wirkstoff Praziquantel, innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr.
Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung von
einem norwegischen Tierarzt wiederholt, und im EU- Impfpass eingetragen
werden. Touristikbüros können Ihnen Auskünfte über Tierärzte geben.
Gefährliche Hunderassen
Die
Einfuhr einiger als gefährlich geltender Hunderassen ist nicht erlaubt.
Dazu zählen: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila
Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen. Hunderassen, die mit den
angeführten verwechselt werden können (z.B. American Steffordshire
Terrier), müssen mit Ahnentafel nachweisen können, dass das Tier nicht
von einer dieser Rassen stammt.
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite »
Rückreise nach Deutschland
Bei der Rückreise nach Deutschland gelten die Bestimmmungen der EU,
da Norwegen ein gelistetes Drittland ist, bei dem der Tollwutstatus
dem der EU entspricht.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Norwegen
Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Norwegen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »
Weiterführende Informationen für Ihre Reiseplanung
Der EU- Heimtierpass »
Weitere interessante Fragen und Antworten zum EU- Heimtierpass, zusammengestellt von der EU »
EU- Verordnung Reisen mit Heimtieren, Kurzfassung (Erläuterungen zum Heimtierausweis- nur umfangreicher) »
Zugelassene Laboratorien für Tollwut- Antikörper- Untersuchungen »
EU- Verordnung- die Originalfassung »
Wichtiger Hinweis:
Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig
überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit,
Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind
nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes.
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