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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Portugal
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Portugal die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut. Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Portugal den EU-Heimtierpass mitzuführen. Mit privater Einreise ist gemeint, dass pro Besitzer maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurückliegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen. Spezielle Regelungen für Portugal In Portugal ist Leinen- und Maulkorbpflicht. Restaurants, Strände und öffentliche Busse dürfen mit Hunden nicht besucht bzw. nicht benutzt werden. Die Mitnamhe in der staatlichen Eisenbahn ist möglich. Weitergehende Anfragen richten Sie bitte an die Vertretungen Portugals in Deutschland » Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Portugal Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Portugal finden Sie sehr ausführlich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland » Weiterführende Informationen für Ihre Reiseplanung Weitere interessante Fragen und Antworten zum EU- Heimtierpass, zusammengestellt von der EU » Zugelassene Laboratorien für Tollwut- Antikörper- Untersuchungen » EU- Verordnung- die Originalfassung » Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes. |
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