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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Schweden

Die Einfuhrbestimmungen von Hunden aus Deutschland nach Schweden sind durch die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003" geregelt. Schweden ist ein Tollwut- freies Land und möchte die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit natürlich verhindern. Wir veröffentlichen hier eine Zusammenfassung. Die kompletten Erläuterungen finden Sie unter den weiterführenden Links.

Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Bei der Einfuhr müssen folgende Nachweise beim Zoll erbracht werden:

1. Blauer EU- Heimtierpass für den Hund, vollständig ausgefüllt und ausgestellt von einem autorisierten Tierarzt des Heimatlandes des Hundes. Alle erforderlichen Bandlungen und Impfungen sind vom Tierarzt in den Heimtierausweis einzutragen, insbesondere die Tollwutimpfung. Weitere Impfungen, z. B. gegen Leptospirose und Hundestaupe, werden empfohlen, sind in Schweden aber keine Pflicht.

2. Identifikation des Hundes durch Transponder (Mikrochip) oder Tätowierung. Eine Tätowierung wird nur akzeptiert, sofern diese vor dem 03.07.2011 erfolgt ist und gut lesbar ist. Eine eindeutige Zuordnung des Hundes zum EU- Impfausweis muss gegeben sein.

3. Eine gültige Tollwutimpfung. Hierbei unterscheidet man zwischen Tieren mit Grundimpfung und Wiederholungsimpfung. Vor der Grundimpfung soll das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichneten worden sein. Die Grundimpfung darf erst im Alter von mindestens 3 Monaten (90 Tagen) erfolgen. Eine Impfung, die bei einem jüngeren Hund durchgeführt wurde, ist für die Schweden-Reise ungültig. In solchen Fällen muss die Impfung gegen Tollwut wiederholt werden, sobald das Tier mindestens 3 Monate alt ist. Nach der Grundimpfung muss man 21 Tage warten, bevor man mit dem Hund nach Schweden einreisen darf. Beispiel: Impfung am 1. Januar = Reisen ist ab dem 22 Januar möglich. 

Eine Auffrischung der Impfung bzw. Wiederholungsimpfung wird entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt. Das letzte Gültigkeitsdatum der Impfung wird vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Sofern die Wiederolungsimpfung innerhalb des gültigen Zeitraums vorgenommen wird, ist anschließend keine 21-tägige Wartezeit nötig. Erfolgt die Auffrischungsimpfung zu spät, gilt sie als neue Grundimpfung, was wiederum eine Wartezeit von 21 Tagen zwischen Impfung und Antritt der Reise nötig macht.

Über die Dauer der Gültigkeit und  evt. notwendige Auffrischungen entscheidet die Empfehlung des Impfstoffherstellers.

Für die Einfuhr von mehr als 5 Hunden/Haustieren benötigt man eine Gruppenbescheinigung, wie sie auch für Handelstiere nötig ist, außerdem eine vorherige Untersuchung durch einen Tierarzt. Wer zum Beispiel mit zwei Personen und sechs Hunden im Auto reist, darf die Hunde aber auf die zwei Personen aufteilen, so dass jede Person maximal 5 Tiere einführt.

Bitte melden Sie Ihre Tier beim Grenzübertritt beim schwedischen Zoll an.

Adressen

Weitere Informationen erhalten Sie auf 

https://www.visitsweden.com/ - Kurzfassung Einreise mit Haustieren

https://www.jordbruksverket.se/ - ausführliche Einreisebestimmungen

Zoll: https://www.tullverket.se

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Schweden

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Schweden finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »

Wichtiger Hinweis

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