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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Schweden

Die Einfuhrbestimmungen von Hunden aus Deutschland nach Schweden sind durch die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003" geregelt. Schweden ist ein Tollwut- freies Land und möchte die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit natürlich verhindern. Daher ist der Aufwand vor der erstmaligen Reise mit Hund nach Schweden etwas größer. Wir veröffentlichen hier nur eine kurze Zusammenfassung. Die kompletten Erläuterungen finden Sie unter den weiterführenden Links.

Bei der Einfuhr müssen folgende Nachweise beim Zoll erbracht werden:

1. blauer EU- Impfpass für den Hund, vollständig ausgefüllt und ausgestellt von einem autorisierten Tierarzt.

2. Identifikation des Hundes durch Transponder (Mikrochip) oder gut lesbare Tätowierung (Diese ist nur noch gültig bis 3. Juli 2011).
Eine eindeutige Zuordnung von Hund zu EU- Impfausweis muss gegeben sein.

3. Eine gültige Tollwutimpfung. Über die Dauer der Gültigkeit und  evt. notwendige Auffrischungen entscheidet die Empfehlung des Impfstoffherstellers. Bei dem Impfstoff muss es sich um einen inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) handeln.

4. Eine Blutprobe zur Feststellung der Tollwutantikörpertiter des Hundes. Diese darf frühesten 120 Tage nach der letzten Tollwutimpfung vorgenommen worden sein. Der Tierarzt nimmt diese Blutprobe von Ihrem Hund und schickt diese an eine anerkanntes Labor zu Untersuchung. Wenn der Titer stimmt, genügt fortan eine regelmäßige Auffrischung der Impfung. bei einigen Junghunden ist eine Nachimpfung nötig. Beginnen Sie deshalb so zeitig wie möglich mit den Reisevorbereitungen!

5. Bandwurmbehandlung (Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus spp)) mit Wirkstoff Praziquantel, innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Links ganz unten auf dieser Seite und beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft.

Welpen ohne Tollwutimpfung, im Alter von unter 3 Monaten, können mit einer Ausnahmegenehmigung nach Schweden eingeführt werden. Mehr Infos dazu erhalten Sie beim schwedischen Zollamt. Für Junghunde gelten die oben erläuterten Bestimmungen.

Alle erforderlichen Bandlungen und Impfungen sind vom Tierarzt in den Impfausweis einzutragen.

Bitte melden Sie Ihr Tier beim Grenzübertritt beim schwedischen Zoll an.

Adressen

Schwedische Zollbehörde »

Einfuhrregeln beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Schweden

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Schweden finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »

Weiterführende Informationen für Ihre Reiseplanung

Der EU- Heimtierpass »

Weitere interessante Fragen und Antworten zum EU- Heimtierpass, zusammengestellt von der EU »

EU- Verordnung Reisen mit Heimtieren, Kurzfassung (Erläuterungen zum Heimtierausweis- nur umfangreicher) »

Zugelassene Laboratorien für Tollwut- Antikörper- Untersuchungen »

EU- Verordnung- die Originalfassung »

Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes.