Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Ungarn
Seit
dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Ungarn die "Regelung für die
Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den
Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003".
Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der
Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung
der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Ungarn den EU-Heimtierpass
mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde
(Heimtiere) mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den
Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare
Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip
(Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine
gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss
mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf
maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des
Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der
Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus
Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite »
Webseite der Ungarischen Botschaft für evt. Fragen »
Spezielle Bestimmungen in Ungarn
Auf
öffentlichen Plätzen/Einrichtungen müssen Hunde an der Leine geführt
werden. Bei der Reise mit öffentlichen Verkehsmitteln besteht
Maulkorbpflicht. Als gefährlich geltende Rassen (Kampfhunde) dürfen nur
eingeführt werden, wenn sie kastriert/sterilisiert worden sind. Dazu
gibt es eine Rasseliste, die Sie in aktueller Form bitte in der Botschaft Ungarns erfragen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Ungarn
Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Ungarn finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »
Weiterführende Informationen für Ihre Reiseplanung
Der EU- Heimtierpass »
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EU- Verordnung Reisen mit Heimtieren, Kurzfassung (Erläuterungen zum Heimtierausweis- nur umfangreicher) »
Zugelassene Laboratorien für Tollwut- Antikörper- Untersuchungen »
EU- Verordnung- die Originalfassung »
Wichtiger Hinweis:
Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig
überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit,
Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind
nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes.
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