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Reisen mit der Bahn und Hund

 Bahnreise mit Hund
 Bahnreise mit Hund © www.cairn-terrier.net

Vor allem innerhalb Deutschlands ist die Mitnahme eines Hundes zu Reisen mit der Bahn relativ unkompliziert und uneingeschränkt möglich. Achten Sie bei der Reiseplanung darauf, möglichst Direktverbindungen zu bekommen, bei denen Sie nicht oder nur selten umsteigen müssen. Falls es sich nicht vermeiden lässt, wählen Sie die Fahrstrecke am besten so, dass planmäßig genügend Zeit für das Umsteigen bleibt. Schreiben Sie sich alle Bahnsteige und Zeiten auf. Das spart Zeit und Nerven. Bewährt haben sich auch reservierte Plätze in einem Abteil der 1. Klasse. Sie können das Abteil auch für alle Mitreisenden aus der Familie und Ihren Hund allein buchen. Damit ist schon einmal gewährleistet, dass niemand sich durch den Hund belästigt fühlt und Sie die Fahrt in Ruhe genießen können, denn leider gibt es immer noch Zeitgenossen, die sich auch über den artigsten Hund erregen können.

Denken Sie an die üblichen Dinge, zum Beispiel Wasser und einen Wassernapf für die Reise. Es gibt zum Beispiel spezielle Reisenäpfe, die aus Stoff und damit leicht und zusammenfaltbar sind. Saugfähige Tücher und Plastiktüten sollten auch im Gepäck sein. Üben Sie die Bahnfahrt schon einmal vor der ersten längeren Reise, so dass Sie mit Ihrem Hund entspannt auf große Fahrt gehen können. Bei Auslandsreisen gelten teilweise andere Bedingungen für die Mitnahme von Hunden. Bitte rechtzeitig kundig machen.

Bedingungen der Deutschen Bahn für Reisen mit Hund

Für entgeltpflichtige Hunde (die nicht im Transportbehältnis als Handgepäck transportiert werden können) werden die gleichen Fahrpreise wie für zahlungspflichtige Kinder von 6 bis unter 15 Jahren erhoben. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise.

  • Die Mitnahme von kleinen Hunden (bis zur Größe einer Hauskatze) im Transportbehälter ist unentgeltlich.
  • Größere Hunde sind anzuleinen und müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
  • Bei internationalen Reisen ist für Hunde grundsätzlich der Kinderfahrpreis 2. Klasse zu zahlen.
  • Für NachtZug-Verbindungen gelten besondere Bedingungen.
  • Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt werden.
  • Für CityNightLine gelten besondere Bedingungen.
  • Für den DB AutoZug gelten besondere Bedingungen.

Quelle: bahn.de (Stand 06/2006)

Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente bei der Bahn.

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