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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Italien

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Italien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Italien den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen. Pro Person können höchstens 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Auf der Reise sind Maulkorb und Leine mitzuführen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite »

Spezielle Regelungen von Italien

Weitergehende Regelungen für Italien, zum Beispiel die Einfuhr von Welpen unter 3 Monaten, finden Sie hier: http://www.ministerosalute.it/

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Italien

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Italien finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »

Weiterführende Informationen für Ihre Reiseplanung

Der EU- Heimtierpass »

Weitere interessante Fragen und Antworten zum EU- Heimtierpass, zusammengestellt von der EU »

EU- Verordnung Reisen mit Heimtieren, Kurzfassung (Erläuterungen zum Heimtierausweis- nur umfangreicher) »

Zugelassene Laboratorien für Tollwut- Antikörper- Untersuchungen »

EU- Verordnung- die Originalfassung »

Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente des jeweiligen Landes.