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Der EU-Heimtierausweis

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt die Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003. Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der Bekämpfung der Tollwut. Über die EU- Regelung hinaus haben manche Staaten weitere Verordnungen zur Einfuhr von Hunden. Diese können Sie bei den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder nachlesen.

Wer benötigt den EU-Heimtierausweis?

Reisende mit Hund, Katze oder Frettchen, die mit ihrem Tier in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen. Für Tiere, die nicht reisen sollen, gelten die alten Ausweise weiterhin.

Bezugsquellen für den EU-Heimtierausweis

Den neuen EU- Heimtierausweis bekommen Sie ausschließlich bei einem dafür autorisierten Tierarzt. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Microchip (Transponder) für Ihr Tier, falls Ihr Hund nicht schon als Welpe eine eindeutige Kennzeichnung in Form einer Tätowierung oder eines Transponders erhalten hat. Außerdem sorgt Ihr Tierarzt für die regelmäßige Impfung Ihres Hundes gegen Tollwut. Bitte verpassen Sie Wiederholungstermine nicht, denn das könnte zu Schwierigkeiten auf der Reise führen.

Wichtig ist, dass die Kennzeichnung auch lesbar ist. Ihr Tierarzt kann mittels eines Lesegerätes versuchen, ältere Microchips zu lesen. Die Tätowiernummer ist ohnehin nur in einer Übergangsphase bis 2011 erlaubt. Aber auch diese muss sehr gut (mit bloßem Auge) lesbar sein. Für Reisen nach Irland, Schweden, Vereinigte Königreich und Malta ist der Transponder jetzt schon Pflicht.

Achten Sie darauf, dass neue Microchip- Nummern auch in den neuen EU- Heimtierausweis eingeklebt werden. Auch wenn Ihr Hund neu tätowiert wurde, muss die Tätowiernummer im neuen EU- Heimtierausweis erscheinen, sonst ist der Ausweis dem Tier nicht eindeutig zuzuordnen, was Ihnen Schwierigkeiten an der Grenze bereiten wird! Selbstverständlich müssen beim Wechsel des Ausweises auch die Impfungen vom Tierarzt ordnungsgemäß übertragen und unterzeichnet werden.

Zusammenfassung- EU-Reisevorschriften

Hunde, Katzen und Frettchen müssen beim privaten Reiseverkehr in den EU- Ländern

  • eindeutig durch Microchip oder Tätowierung identifizierbar sein (Einschränkung bei Tätowierung, s.o.)
  • eine gültige Impfung gegen Tollwut haben (gilt maximal 1 Jahr nach Impfung),
  • den EU-Heimtierausweis mit sich führen.

Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden oder in das Vereinigte Königreich müssen die Heimtiere gekennzeichnet und geimpft sowie einer Titrierung (Test, ob der Impfstoff wirkt) in einem zugelassenen Labor unterzogen worden sein. Außerdem ist eine Behandlung gegen Zecken und Würmer (Echinokokken) vorgeschrieben.

Gültigkeit der Tollwutimpfung

Die Erstimpfung muss am Tag der Einreise mindestens 21 Tage zurück liegen. Die Wiederholung der Impfung erfolgt spätestens nach einem Jahr. Einige Impfstoffhersteller empfehlen kürzere Wiederholungsintervalle für ihre Impfstoffe. Diese sind dann auf jeden Fall einzuhalten.

Wiederholungsimpfungen sind natürlich sofort gültig, sofern man den richtigen Intervall eingehalten hat. Eine Wartezeit von 21 Tagen entfällt also.

Reisen in Nicht-EU-Länder (Drittländer)

Zunächst gelten für Drittländer die Reisevorschriften des jeweiligen Landes. Wir haben uns bemüht, diese Einreisebestimmungen für jedes einzelne Reiseland hier auf reisen-mit-hund.org zusammenzutragen.

Für folgende Drittländer gelten dieselben Bestimmungen wie für die Verbringung innerhalb der Gemeinschaft: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt und natürlich die zusätzlichen Reisebestimmungen des Landes.

Die übrigen Drittländer werden in zwei Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche Vorschriften gelten. Zum einen die Länder, in denen der Tollwutstatus und die Kontrollen ähnlich sind wie in den Mitgliedstaaten mit dem diesbezüglich schlechtesten Status (Anhang II Teil C), zum anderen die Länder, in denen der Seuchenstatus und die allgemeinen Bedingungen nach wie vor besorgniserregend sind.

Stammen die Tiere aus einem Drittland, in dem die Lage und die seuchenrechtlichen Kontrollen zufrieden stellend sind, so müssen sie bei ihrer Verbringung nach Irland, Malta, Schweden oder in das Vereinigte Königreich bis zum 3. Juli 2008 gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sowie einer Antikörper-Titrierung in einem zugelassenen Labor unterzogen worden sein. Darüber hinaus kann eine Zecken- und Wurmbehandlung vor der Einfuhr in diese Länder verlangt werden. Die Tiere, die in die übrigen Mitgliedstaaten eingeführt werden, brauchen lediglich gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft zu sein; für die Einfuhr nach Finnland müssen sie zusätzlich einer Wurmbehandlung unterzogen worden sein.

Achtung- bei der Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern beachten:

Für die übrigen Drittländer (in denen die Situation nicht zufrieden stellend ist und die auf keiner Liste aufgeführt sind) gelten hingegen strengere Vorschriften. Nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich dürfen diese Tiere nur verbracht werden, wenn sie dort unter Quarantäne gestellt werden. Wenn diese Tiere in die übrigen Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, müssen sie geimpft und in einem zugelassenen Labor einer Antikörper-Titrierung unterzogen worden sein; diese ist an einer Probe vorzunehmen, die mindestens drei Monate vor der Verbringung entnommen wurde.

Welpen auf Reisen

Einige EU- Mitgliedsstaaten gestatten die Einreise von Welpen unter 3 Monaten auch ohne Tollwutimpfung. Andere erlauben es nicht oder nur in Begleitung des Muttertieres. Dann auch nur, wenn der Welpe bisher ausschließlich in seinem Zuhause (Ort seiner Geburt) gelebt hat, gewissermaßen dort unter Quarantäne stand und keinen Kontakt zu Wildtieren hatte.

Eine Einreise von Welpen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nicht möglich. Es gibt seltene Ausnahmen der jeweiligen Behörden in begründeten Fällen.

Die Einreise aus einem gelisteten Drittland mit einem Welpen bedarf auch einer behördlichen Einzelgenehmigung und wird nicht in jedem Fall erteilt.

Bitte beachten Sie also die speziellen Welpen- Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Hier finden Sie eine Übersicht über die Bestimmungen für Welpen im Alter von unter 3 Monaten »

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Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente bei der EU.