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Der EU-Heimtierausweis

EU HeimtierausweisTipps zur Reise mit Ihrem Hund in andere Länder

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003." Mit dieser EU- einheitlichen Reise-Vorschrift für Heimtiere soll ein Schutz gegen die Einschleppung und Verbreitung von Tollwut erzielt werden. Über die EU-Regelung hinaus haben manche Staaten weitere Verordnungen zur Einfuhr von Hunden. Diese können Sie bei den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder nachlesen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige allgemeine Fragen beantworten, die immer wieder auftauchen.

Wer benötigt den EU-Heimtierausweis?

Privat Reisende mit Hund, Katze oder Frettchen, die mit ihrem Tier in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen. Für Tiere, die nicht reisen sollen, gelten die alten Impfausweise weiterhin.

Was versteht man unter "privater Reise" im Sinne der EU- Verordnung?

Pro Person dürfen maximal 5 Tiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht für den Verkauf bestimmt sein.

Wo bekommt man den EU-Heimtierausweis?

Den EU- Heimtierausweis bekommen Sie ausschließlich bei einem dafür autorisierten Tierarzt. Außerdem sorgt der Tierarzt für die erforderlichen Impfungen Ihres Hundes, die in den EU-Heimtierausweis - neben anderen Angaben zum Tier -  eingetragen werden. Käufern eines Rassehund-Welpen wird der EU-Heimtierausweis meist schon beim Kauf des Tieres vom Züchter ausgehändigt.

Wie müssen Hunde gekennzeichnet werden?

Um sie eindeutig identifizieren zu können, müssen Hunde mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. Neuere Mikrochips erfüllen in der Regel die ISO-Norm 11784 oder 11785, so dass eine Lesbarkeit mit genormten Lesegeräten am Grenzübergang gewährleistet ist. Einige Mikrochip-Typen erfüllen diese Norm allerdings nicht. Dann hat der Besitzer des Tieres selbst ein zum Ablesen geeignetes Mittel (Gerät) zur Verfügung zu stellen. Der Tierarzt kann mittels eines Lesegerätes versuchen, ältere Mikrochips zu testen.

Außerdem ist auch die Kennzeichnung der Hunde durch Tätowierung erlaubt. Die Tätowierung ist allerdings nur während einer achtjährigen Übergangsphase nach Inkrafttreten der EU-Regelung gestattet. Im Jahr 2011 wird der Mikrochip dann zur Pflicht.  Für Reisen nach Irland, Schweden, Vereinigte Königreich und Malta ist der Transponder jetzt schon Voraussetzung. Die Tätowierungen müssen mit bloßem Auge zweifelsfrei lesbar sein. Das ist vor allem bei älteren Tieren oft ein Problem, da die Nummern mit der Zeit häufig verblassen. Dann sollte man vorsorglich einen Mikrochip einsetzen lassen.

Achten Sie darauf, dass neue Mikrochip-Nummern auch in den neuen EU-Heimtierausweis eingeklebt werden. Auch wenn Ihr Hund neu tätowiert wurde, muss die Tätowiernummer im neuen EU- Heimtierausweis erscheinen, sonst ist der Ausweis dem Tier nicht eindeutig zuzuordnen, was Ihnen Schwierigkeiten an der Grenze bereiten würde. Selbstverständlich müssen beim Wechsel des Ausweises auch die Impfungen vom Tierarzt ordnungsgemäß übertragen und unterzeichnet werden.

Wissenswertes zur Tollwutimpfung

Wenn Sie mit Ihrem Hund andere Länder bereisen möchten, achten Sie schon beim Impfen darauf, dass es sich im einen inaktivierten Impfstoff mit einem Wirksgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit handelt. Solche Impfstoffe erfüllen die WHO-Norm. Ihr Tierarzt kann Sie dazu beraten.

Die Erstimpfung gegen Tollwut, die in der Regel bei Welpen im Alter von 3 Monaten durchgeführt wird, muss am Tag der Einreise mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen entfällt die Wartezeit von 21 Tagen, da der Impfschutz ja nur aufgefrischt wird und durchgängig wirksam ist.

In welchem Intervall Wiederholungsimpfungen nötig sind, hängt von der Angabe des Impfstoffherstellers ab. Viele Impfstoffe gegen Tollwut wirken oft 3 Jahre.

Zusammenfassung der EU-Reisevorschriften

Für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr in den EU-Ländern gilt:

  • Sie müssen eindeutig durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein.
  • Sie müssen eine gültige Impfung gegen Tollwut haben.
  • Für jedes Tier muss es einen EU-Heimtierausweis geben, der von einem autorisierten Tierarzt vorschriftsmäßig ausgefüllt wurde.

Für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten während einer Übergangszeit strengere Bestimmungen, die unter den Einreisebestimmungen der Länder aufgeführt sind.

Welpen auf Reisen

Einige EU- Mitgliedsstaaten gestatten die Einreise von ungeimpften Welpen im Alter von unter 3 Monaten. Andere erlauben es nicht oder setzen voraus, dass der Welpe von seinem Muttertier begleitet wird, von dem er noch abhängig ist. Außerdem darf der Welpe bisher ausschließlich in seinem Zuhause (Ort seiner Geburt) gelebt und keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren gehabt haben. Dazu muss der Verfügungsberechtigte eine schriftliche Erklärung mit sich führen.

Eine Einreise von Welpen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist - bis auf seltene genehmigte Ausnahmefälle - nicht möglich. Die Einreise aus einem gelisteten Drittland mit einem Welpen bedarf auch einer behördlichen Einzelgenehmigung und wird nicht in jedem Fall erteilt.

Die speziellen Welpen- Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes finden Sie in der Übersicht der EU »

Welche Regelung gilt für allein reisende Tiere?

Tiere, die ohne Begleitung einer Person verschickt werden, gelten als "unbegleitete Fracht". Dazu bedarf es einer "Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen zu Handelszwecken in die Gemeinschaft" (Entscheidung der  Kommission Nr. 2004/595/EG (6)).

Reisen in Nicht-EU-Länder (Drittländer) oder aus diesen Ländern zurück in ein EU-Land

Die Drittländer werden je nach im Land herrschender Tollwut-Gefahrensituation gruppiert. Besonders wer einen Hund aus einem Drittland einführen möchte, welches eine unbefriedigende Tollwutlage aufweist, wird eine aufwändige Prozedur durchlaufen müssen. Die Bedingungen wurden schon oft verändert, so dass wir uns nun entschlossen haben, sie hier nicht mehr zu veröffentlichen. Bitte nutzen Sie die Original- Dokumente auf folgenden Webseiten.

Weiterführende Links zum Thema:

EU-Verordnung - die Originalfassung »

Stets aktuelle Übersicht des Verbraucherministeriums »

Interessante Fragen und Antworten zum EU-Heimtierpass, zusammengestellt von der EU »

Zugelassene Laboratorien für Tollwut- Antikörper- Untersuchungen »

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