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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Belgien

Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Belgien, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU-Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.

Für Hunde und Katzen muss demzufolge ein gültiger EU-Heimtierausweis mit den nötigen Impfungen auf der Reise mitgeführt werden. Wichtig ist vor allem eine ordnungsgemäße Tollwutimpfung. Der EU- Heimtierausweis darf nur durch eine autorisierten Tierarzt oder eine entsprechende Behörde ausgestellt werden. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zuzuordnen sein, d.h. seine Chip- Nummer oder Tätowiernummer- Nummer befinden sich neben Angaben zum Tier und Besitzer eindeutig lesbar im Ausweis. Selbstverständlich muss die Tätowierung auch beim Hund gut lesbar sein. Als Alternative empfiehlt sich die Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip. Welpen, die durch ihr Alter noch nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne Impfung einreisen.

Detaillierte Informationen zur EU-Verordnung und zum Heimtierausweis finden Sie unter:

EU-Reiseverordnung »
EU-Heimtierausweis »
Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Bitte beachten: In Belgien gilt für Hunde Leinenpflicht.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Erwachsene benötigen einen gültigen deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis (auch vorläufig ausgestellt). Kinder können mit dem Kinderreisepass oder einem noch gültigen Kinderausweis nach dem alten Muster reisen (seit dem 1. Januar 2006 wird der Kinderausweis nicht mehr ausgefertigt). Wichtig: Für Kinder unter 16 Jahren genügte es bis 26.06.2012 auch, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Passbild eingetragen waren. Seit diesem Datum ist das nicht mehr gültig. Jedes Kind muss ein eigenes Ausweisdokument besitzen.

Für aktuelle Angaben und Empfehlungen besuchen Sie bitte folgende Webseiten:

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland - Reise- Infos Belgien »
Botschaft des Königreiches Belgien »

Wichtiger Hinweis

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