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Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden nach DänemarkFolgende Bestimmungen müssen bei der Einreise von Hunden in Begleitung von Privatpersonen eingehalten werden. Reist das Tier ohne Begleitung ein, wird die Einfuhr als kommerziell behandelt. Der einreisende Hund muss eindeutig identifizierbar sein, also eine deutlich leserlichbare Tätowierung haben oder mit einem Mikrochip (Pflicht für erste Kennzeichnung ab 3. Juli 2011) gekennzeichnet sein. Die Mitführung des EU- Heimtierpasses ist Pflicht. Der Pass wird von einem autorisierten Tierarzt ausgefertigt. Im Pass wird vom Tierarzt eine Bestätigung eingetragen, dass eine Erstimpfung oder Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Eine Neuimpfung bzw. Erstimpfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer der Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Angaben der Impfstoffproduzenten. Die Impfung darf jedoch nicht älter als die Tätowierung oder das Chippen sein. Einfuhr von Welpen Die Einfuhr von ungeimpften Welpen, die jünger als 3 Monate sind, ist nur möglich, wenn der Besitzer seinen Wohnsitz in Dänemark hat. Dazu ist eine Genehmigung einzuholen. Es darf sich also nicht um eine reine Urlaubsreise handeln. Hinweis für Hundeaussteller Grundsätzlich richtet sich die Gültigkeit der Tollwutimpfung bei der Einreise des Hundes nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers. Demnach können viele Impfungen bis zu 3 Jahre Gültigkeit haben. Davon abweichend haben Veranstalter von Ausstellungen teilweise individuelle Impfanforderungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei dem Veranstalter. Spezielle Bestimmungen für gefährliche Hunde Gefährliche Hunde, gleich welcher Rasse, sind in Dänemark ungewünscht. Als gefährlich gelten Hunde, die Personen angegriffen haben, erhebliche Schäden verusachten oder auf andere Weise vermuten lassen, dass sie eine Gefährdung darstellen. Die Besitzer können im Einzelfall aufgefordert werden, den Hund nur mit Maulkorb mitzuführen. Auch Auflagen zur Tötung des Tieres können u.U. auferlegt werden. Die Einfuhr, Haltung und Züchtung der in Dänemark als besonders gefährlich eingestuften Rassen Pitbullterrier und Tosa Inu ist verboten. Das gilt gleichfalls für die Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Die Strafen bei Zuwiderhandlungen sind erheblich und reichen von Bußgeldern oder Haftstrafen des Besitzers bis hin zum Einschläfern des Tieres. Eine vollständige Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen finden Sie hier. Änderungen im dänischen Hundegesetz Ab dem 1. Juli 2014 wurden Änderungen im dänischen Hundegesetz vorgenommen. Auf der Seite des Dänisches Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie ausführliche Informationen (in englischer Sprache). Allgemeines zur Führung von Hunden Bitte beachten: In Dänemarks Wäldern besteht ganzjährig Leinenzwang für Hunde. An den Stränden herrscht vom 1. April bis 30. September ebenfalls Leinenzwang. Hundeverbot in Restaurants Hunde und andere Haustiere dürfen dänische Restaurants in der Regel nicht betreten. Eine Ausnahme sind Geschäfte, die über eine spezielle Erlaubnis verfügen. Die Bestimmung bezieht sich allerdings nicht auf Blindenhunde. Detaillierte und aktuelle Bestimmungen finden Sie auf der Seite der dänischen Botschaft » Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick » Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige nach DänemarkDeutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder auch vorläufigen Reisepass (vorläufigen Personalausweis) zur Einreise nach Dänemark. Kinder können mit einem gültigen Kinderausweis oder Kinderreisepass einreisen. Die Eintragung in den Reisepass der Eltern ist seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Daher muss jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument besitzen. Weitere Hinweise, insbesondere zur Durchreise durch Dänemark, finden sie auf u.g. Webseite. Für aktuelle Angaben und Empfehlungen besuchen Sie bitte folgende Webseite: Webseite des Auswärtigen Amtes der BRD » Wichtiger HinweisDie Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen. |
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