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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Frankreich

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Frankreich die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Frankreich den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit). Eine Erstimpfung eines Jungtieres muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurück liegen. Bei der Gültigkeitsdauer der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten, die im Impfpass zu finden sind. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.

Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Zusatzbestimmungen für Kampfhunde

Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten. Dazu zählen alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach den Rassehunden Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (allgemein „Pit-bulls“ ), Mastiff („Boerbulls“) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband FCI (https://www.fci.be/) zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind.

Zweite Kategorie: Die Einfuhr /das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband FCI zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind. Auch Rottweiler dürfen einreisen. Sie benötigen keinen Zuchtbucheintrag.

An allen öffentlichen Orten sind die Hunde der zweiten Kategorie mit Maulkorb und Leine von einem Volljährigen zu führen.

Daueraufenthalt des Hundes in Frankreich

Bei Verkauf des Hundes, also sofern er länger als 3 Monate in Frankreich bleibt, muss der Hund identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden. Diese Tiere müssen gegen Tollwut geimpft werden und eine jährliche Nachimpfung bekommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der französischen Botschaft »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Frankreich

Ein gültiger Personalausweis oder ein deutscher Reisepass (maximal 1 Jahr ungültig) ist von jedem Erwachsenen mitzuführen. Kinderausweise oder auch eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern (bis maximal 16 Jahre) werden anerkannt.

Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen und weitere Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes »

Wichtiger Hinweis

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