Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Griechenland
Seit
dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Griechenland die "Regelung für die
Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den
Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003".
Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der
Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung
der Tollwut.
Demnach hat man bei der Einreise mit Hund nach Griechenland den EU-Heimtierpass
mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare
Tätowierung (gültig nur noch bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip
(Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine
gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Erstimpfung eines
Hundes muss bei
der Einreise mindestens 21 Tage alt sein. Achten Sie auch auf die Dauer
der Gültigkeit des Impschutzes, die der Impfstoffhersteller empfiehlt.
Diese Angabe ist im EU- Heimtierausweis zu finden. Die Identität des
Tieres muss vor der Impfung geprüft und
festgestellt worden sein.
Die ausführliche Fassung der EU- Verordnung können Sie hier nachlesen »
Mehr Infos im Ministerium in Griechenland (Animals section) »
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Griechenland
Ein
gültiger Personalausweis oder Pass ist von jedem Erwachsenen
mitzuführen. Der Kinderausweis oder auch eine Eintragung des Kindes in
den Reisepass der Eltern (bis 10 Jahre auch ohne Lichtbild) werden
anerkannt. Personalausweise für Kinder finden ebenfalls Anerkennung.
Vorläufige Personalausweise erkennt man nicht immer an.
Da
die Anforderungen der einzelnen Fluggesellschaften von den staatlichen
Anforderungen abweichen können, erkundigen Sie sich bitte auch danach.
Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen, medizinische Hinweise und Sicherheitstipps auf der Webseite des Auswärtigen Amtes »
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