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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Großbritannien
Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Großbritannien sind strenger als in vielen anderen EU- Ländern. Über viele Jahre war eine Einreise mit Hunden praktisch unmöglich oder zumindest sehr erschwert. Das war verständlich, weil Großbritannien darum kämpft, seinen Tollwut- freien Status zu behalten. Mit der neuen EU- Reiseregelung wurden die Bedingungen gelockert. Trotzdem hat die britische Regierung auf Ihrer Webseite darum gebeten, die Reiseinformationen nicht zu veröffentlichen und besser einen Link zu setzen, als Gefahr zu laufen, veraltete Informationen anzubieten. Das wollen wir hiermit tun: Reisetipps für Hundehalter vom Britischen Fremdenverkehrsamt » Botschaften der britischen Regierung » Infos bei Defra Großbritannien (engl.) » Einen Überblick über die EU-Reisebedingungen erhalten Sie hier » Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Großbritannien Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist von jedem Erwachsenen mitzuführen. Auch ein vorläufiger Personalausweis genügt. Die Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht vorgeschrieben. Der deutsche Kinderausweis wird ohne Passbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Passbild bis zum 16. Lebensjahr akzeptiert. Auch eine Eintragung des Kindes (max. 16 Jahre) in den Reisepass der Eltern wird anerkannt. Deutsche Kinderreisepässe und Personalausweise finden ebenfalls Anerkennung. Da die Anforderungen der einzelnen Fluggesellschaften von den staatlichen Anforderungen abweichen können, erkundigen Sie sich bitte auch danach. Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen, medizinische Hinweise und Sicherheitstipps auf der Webseite des Auswärtigen Amtes » Wichtiger HinweisDie Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen. |
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