Reisen mit Hund, Hundeurlaub buchen
   
Reisen mit Hund - Start > > Einreisebestimmungen Hund Holland
Ferienhäuser Holland Einreisebestimmungen Reiseführer

Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Holland

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Holland die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund nach Holland den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Handelt es sich um eine Erstimpfung eines jungen Hundes, muss diese mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Bei Dauer der Gültigkeit der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.

Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Leinenpflicht für Hunde in Holland

In Holland gilt Leinenpflicht. Das bezieht sich allerdings nicht auf alle Strände. Dafür sollte man die Regelungen vor Ort erfragen. Eine gute Übersicht gibt es auf niederlande.de.

Dürfen alle Rassen nach Holland einreisen?

Momentan dürfen alle Hunderassen nach Holland einreisen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Botschaft der Niederlande.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Holland

Ein gültiger Personalausweis (auch vorläufige) oder ein deutscher Reisepass (maximal 1 Jahr ungültig) ist von jedem Erwachsenen mitzuführen. Kinderausweise oder auch eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern (bis maximal 13 Jahre) werden anerkannt. Ab dem 14. Lebensjahr benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument mit Passfoto. Kinder ab dem 12. Lebensjahr dürfen mit Personalausweis in die Niederlande einreisen.

Bitte beachten Sie auch Zollbestimmungen und weitere Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes »


Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen.