Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Österreich
Seit
dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Österreich die "Regelung für die
Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den
Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003".
Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der
Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung
der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Österreich den EU-Heimtierpass
mitzuführen. Mit privater Einreise ist gemeint, dass pro Besitzer
maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf
bestimmt sein dürfen.
Die Hunde müssen durch eine gut lesbare
Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip
(Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine
gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Erstimpfung eines jungen Hundes muss
mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Zur Dauer der Gültigkeit der Impfung beachten Sie bitte die Vorschriften des
Impfstoffherstellers, die im Impfausweis vermerkt sind. Die Identität des Tieres muss vor der
Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus
Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen. Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Österreich
Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Österreich finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »
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