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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Polen

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Polen die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Polen den EU-Heimtierpass mitzuführen. Mit privater Einreise ist gemeint, dass pro Besitzer maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen.

Sämtliche Hunde müssen durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die erste Impfung eines jungen Hundes im Alter von 3 Monaten muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Bezüglich der Gültigkeitsdauer der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Diese findet man im Impfpass. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen. 

Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Polen

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Polen finden Sie sehr ausführlich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »

Weitere Informationen erwarten Sie auf der Webseite der polnischen Botschaft in Berlin.

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