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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in der Slowakei

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für die Slowakei die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland in die Slowakei den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgeenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein.

Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Erstimpfung eines jungen Hundes muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Die Dauer der Gültigkeit des Impfschutzes richtet sich nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Zur Mitnahme junger Welpen unter 3 Monaten informiert folgende Seite (leider noch nicht in Englisch/Deutsch verfügbar) »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger in die Slowakei

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für die Slowakei finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »

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