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Einreisebestimmungen für Hunde in die SchweizHunde, die in die Schweiz einreisen sollen, müssen verschiedene Einfuhrbedingungen erfüllen. Sie benötigen eine eindeutige Kennzeichnung durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung (nur gültig bis 30. Juni 2011).Die Hunde müssen ferner über eine gültige Tollwutimpfung mit einem Impfstoff nach WHO- Norm verfügen. Die Erstimpfung eines Junghundes muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen spielt die Wartefrist keine Rolle mehr. Jungtiere unter 3 Monaten dürfen ungeimpft in die Schweiz einreisen, wenn sie ihre Mutter begleiten oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann, wonach sie seit ihrer Geburt ununterbrochen an ihrem Geburtsort lebten und nie mit wild lebenden Tieren Kontakt hatten. Eine Aufstellung der notwendigen Einreisedokumente finden Sie hier. Mehr zur Einreise finden Sie unter https://www.bvet.admin.ch. Kupierte Hunde Kupierte
Hunde (Ohren und/oder Rute) dürfen nicht eingeführt werden, es sei
denn, es handelt sich um einen kurzen Ferienaufenthalt des Besitzers
oder um einen Umzug in die Schweiz. Rückreise nach Deutschland Bei der Rückreise nach Deutschland gelten die Bestimmmungen der EU,
da die Schweiz ein gelistetes Drittland ist, bei dem der Tollwutstatus
dem der EU entspricht. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger in die Schweiz Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für die Schweiz finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »
Wichtiger Hinweis
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