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Reisen mit dem Hund auf der Autofähre

 Mit Hund auf der Fähre
 M/F Schleswig-Holstein © Scandlines GmbH

Hunde dürfen auf den meisten Autofähren mitreisen. Erkundigen Sie sich bitte vorher bei der Fährgesellschaft nach den aktuellen Beförderungsrichtlinien. Da viele Hunde- Urlauber mit der Autofähre in die skandinavischen Länder übersetzen, haben wir die Beförderungsrichtlinien der Scandlines Deutschland GmbH und UAB Scandlines auf "Hundetauglichkeit" untersucht und wurden in § 7 schnell fündig.

Kurz zusammengefasst:

  • Haustiere dürfen nur in Begleitung einer Begleitperson per Autofähre reisen.
  • Hunde ohne die nötigen Einreisepapiere für das Zielland werden nicht befördert.
  • Normalerweise verbleiben Hunde im Auto (Autodeck) und müssen dort gut gesichert sein. Ausnahmsweise dürfen Kleintiere/Hunde in einer gesicherten Transportbox oder angeleint mit an Bord. Ständige Beaufsichtigung des Hundes ist Pflicht.
  • Teilweise bietet Scandlines entsprechende Hundezwinger für größere Hunde.
  • Wird der Hund auf der Fähre außerhalb eines Kraftfahrzeugs, Tragebehälters oder evt. eines von Scandlines bereitgestellten Hundezwingers transportiert, gilt Maulkorbpflicht gemäß der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Bitte beachten Sie, dass die Regeln im Ankunftsland noch strenger sein können. Blindenhunde u. ä. Begleithunde sind davon ausgenommen.
  • Hunde dürfen nicht ins Restaurant, außer Blindenführhunde u. ä. Begleithunde, auch wenn sie sich erst in der Ausbildung befinden.
  • Der Halter haftet für Verstöße gegen alle Bordregeln und muss für Schäden und evt. Verschmutzungen aufkommen.

Ausführliche Informationen unter: www.scandlines.de

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Wichtiger Hinweis: Obwohl wir die Zusammenstellung dieser Informationen regelmäßig überprüfen, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente bei der Fährgesellschaften.

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